Arbeiten am IT-Netzwerk des Justizzentrums Halle
In der Zeit vom 25.08 bis voraussichtlich 08.09.2025 erfolgen Arbeiten am IT-Netzwerk des Justizzentrums Halle. Hiervon ist auch das Sozialgericht Halle betroffen (Techniktausch und Serverumzug).
Am Sozialgericht Halle ist daher voraussichtlich am 27. und 28. August 2025 mit Einschränkungen im Dienstbetrieb zu rechnen. Wegen der Arbeiten können Nachrichten über den elektronischen Rechtsverkehr und E-Mails in dieser Zeit nicht bearbeitet werden. In eilbedürftigen Angelegenheiten wählen Sie bitte andere Kommunikationskanäle.
Eine Erreichbarkeit über Telefon, Telefax und Post ist weiterhin gegeben.
Die Rechtsantragstelle bleibt geöffnet.
Sozialgericht Halle

Das Sozialgericht Halle ist eines von drei Sozialgerichten in Sachsen-Anhalt.
Allgemeines
Die Sozialgerichte sind zuständig für Entscheidungen im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Rechtsweg in diesem Gerichtszweig offen steht.
Für Verfahren vor den Sozialgerichten besteht kein Anwaltsvertretungszwang.
Besetzung
Eingerichtet sind Kammern mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern. Entscheidungen im schriftlichen Verfahren trifft der Vorsitzende allein.
Zuständigkeiten
Sozialgerichte entscheiden über Rechtsstreitigkeiten zum Beispiel in Angelegenheiten der Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung. Ferner sind die Sozialgerichte zuständig bei Streitigkeiten zum Schwerbehindertenrecht und um Erziehungsgeld.
Nicht zuständig sind die Sozialgerichte für die Jugendhilfe, Wohngeld und BAföG. Diese Streitigkeiten werden von den Verwaltungsgerichten entschieden.